Der Widerrufsbutton wird Pflicht | 19. Juni 2026

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Der Gesetzgeber führt einen verpflichtenden Widerrufsbutton für Online-Shops ein

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbraucherverträge im Fernabsatz (z. B. Online-Shops) anbieten, eine klar sichtbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche bereitstellen, über die Kundinnen und Kunden ihren Widerruf einfach elektronisch erklären können.

Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso unkompliziert zu gestalten wie den Bestellprozess. Die Anforderungen betreffen insbesondere:

  • gut sichtbare Platzierung auf der Website

  • eindeutige Beschriftung (z. B. „Vertrag widerrufen“)

  • elektronische Bestätigung des Eingangs

  • technische Umsetzung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben

Die gute Nachricht

Wir haben dafür bereits eine rechtssichere und technisch saubere Lösung entwickelt, die sich unkompliziert in bestehende Systeme integrieren lässt.

Gerne prüfen wir auch Ihre Website und setzen die Anforderungen fristgerecht für Sie um, damit Sie frühzeitig auf der sicheren Seite sind.

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Beispielintegration unserer Lösung: 
www.rolladen-shop.de

Weitere Informationen:
www.e-recht24.de

FAQ: Widerrufsbutton für Online-Shops

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine klar sichtbare Schaltfläche auf Ihrer Website, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag einfach elektronisch widerrufen können. Ziel ist, den Widerruf genauso unkompliziert zu machen wie den Bestellprozess.

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?

Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026 für alle Online-Shops und Unternehmen, die Verbraucherverträge im Fernabsatz anbieten.

Für welche Shops gilt die Pflicht?

Alle Unternehmen, die Verträge online oder per Fernabsatz abschließen, z. B. Online-Shops, Marktplätze oder Abo-Dienste, müssen die Schaltfläche einführen.

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

  • Gut sichtbar auf der Website platziert

  • Eindeutig beschriftet, z. B. „Vertrag widerrufen“

  • Klick führt zu einer einfachen elektronischen Erklärung

  • Nutzer erhalten sofort eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs

Was passiert, wenn ein Shop den Widerrufsbutton nicht integriert?

Shopbetreiber riskieren Abmahnungen oder Bußgelder, da die Pflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine rechtssichere Integration schützt vor rechtlichen Konsequenzen.

Muss der Button technisch besonders umgesetzt werden?

Ja. Die Umsetzung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf den Widerruf nicht komplizierter machen als den Bestellprozess. Dazu gehört u. a. die elektronische Bestätigung des Eingangs.

Können bestehende Shopsysteme angepasst werden?

Ja, viele Shopsysteme lassen sich einfach nachrüsten. Wir bieten eine rechtssichere Lösung, die sich unkompliziert in bestehende Systeme integrieren lässt.

Wie kann ich meine Website prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre Website auf technische Umsetzung und Benutzerfreundlichkeit des Widerrufsbuttons und setzen ihn fristgerecht um.
Hinweis: Wir übernehmen keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen zum Widerrufsrecht sollten Sie eine qualifizierte Rechtsberatung hinzuziehen.

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